EU-Maschinenverordnung 2027: Checkliste für digitale Anleitungen

Was die Verordnung (EU) 2023/1230 zu Zugang, Download, Sprache und Papierausgabe vorschreibt.

EU-Maschinenverordnung 2027: Checkliste für digitale Anleitungen

Ab dem 20. Januar 2027 gilt die EU-Maschinenverordnung. Artikel 10 Absatz 7 erlaubt digitale Betriebsanleitungen unter Bedingungen dafür, wie Nutzer sie finden, speichern und lesen können. Der Bereitstellungsprozess verdient daher ebenso viel Sorgfalt wie der Inhalt.

Zugang und Offline-Kopie

Das Produktmodell muss klar erkennbar sein. Auf Maschine, Verpackung oder Begleitdokument steht, wie die Anleitung erreichbar ist. Nutzer müssen sie drucken, herunterladen und auf einem Gerät speichern können, auch für Störungen. Online muss sie während der erwarteten Lebensdauer und mindestens zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen verfügbar bleiben.

Papier und Sprache bleiben wichtig

Auf Wunsch beim Kauf muss der Hersteller binnen eines Monats kostenlos eine Papieranleitung liefern. Für Maschinen, die von Laien genutzt werden können, sind wesentliche Sicherheitsinformationen auf Papier nötig. Anleitungen müssen klar und in einer für Nutzer leicht verständlichen Sprache gemäß den Vorgaben des Mitgliedstaats vorliegen.

Bereitstellung prüfen

Testen Sie Zugangslink, Download, Druckbild, Modell- und Versionszuordnung, Sprachfassungen und langfristiges Hosting. AR-Hinweise können ergänzen, ersetzen aber allein keine herunterladbare und druckbare Anleitung nach Artikel 10 Absatz 7. Prüfen Sie den aktuellen Text und lassen Sie das konkrete Produkt rechtlich bewerten.

Offizielle Quelle

Regulation (EU) 2023/1230, Article 10(7)